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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen in der Teichtaverne


I. Geltungsbereich

Dem Restaurant „Teichtaverne“, im Folgenden „Gastgeber“ genannt, unterliegen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen.
Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen im Rahmen einer Veranstaltung oder eines „normalen“ Kundenbesuches in den Räumen oder den durch den Gastgeber zur Verfügung gestellten Räumen. Abweichungen werden nicht anerkannt, es sei denn, der Gastgeber hat diesen vorher ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

II. Vertragsabschluss und Rücktrittsrecht

  1. Der Vertrag zwischen dem Gastgeber und dem Kunden kommt durch die Unterzeichnung des Vertragsangebotes zustande.
  2. Ergänzungen, Änderungen und die Aufhebung des zustande gekommenen Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Mündliche Nebenabsprachen werden nicht getroffen.
  3. Der Gastgeber hält sich zwei Wochen lang an das dem Kunden übersandte
    Vertragsangebot gebunden. Sollte dem Gastgeber nach Ablauf der vier Wochen kein vom Kunden unterzeichneter Vertrag zugegangen sein, wird das Angebot wirkungslos und kann vom Kunde nicht mehr angenommen werden. Der Vertrag kommt dann nicht wirksam zustande.
  4. Ein Rücktrittsrecht vom Vertrag wird für beide Seiten ausgeschlossen.

III. Preise, Leistungen und Zahlungsbedingungen

  1. Alle angegebenen Preise, alle vereinbarten Mieten und Vergütungen enthalten die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer.
  2. Jede Änderung der Teilnehmerzahl hat der Kunde vorab schriftlich mitzuteilen. Die vom Kunde angegebenen voraussichtlichen Teilnehmerzahlen werden dem Gastgeber garantiert und können um höchstens 20 % unterschritten werden, sofern dem Gastgeber die Unterschreitung bis spätestens 5 Werktage vor vereinbarten Veranstaltungsbeginn schriftlich mitgeteilt wird. Nach diesem Zeitpunkt behält sich der Gastgeber vor, bei einer Änderung der Teilnehmerzahl die Veranstaltung in einen
    anderen Veranstaltungsraum mit geeigneter Raumgröße zu verlegen. Die Forderung des vereinbarten Preises für nicht erschienene Gäste bleibt hiervon unberührt. Im Fall einer Abweichung nach oben wird nach Bestätigung der neuen Anzahl durch den Gastgeber die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
  3. Alle Leistungen sind im Voraus oder spätestens am Ende der Veranstaltung zu begleichen. Eine Erbringung der Leistung auf Rechnung muss vertraglich vereinbart werden. Diese Rechnung und damit alle ausstehenden Forderungen des Gastgebers sind vom Kunde sofort nach Rechnungserhalt zu erfüllen. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, schuldet er auf den rückständigen Betrag Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, sofern er Privatperson ist und in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, sofern er Unternehmer ist. Die Geltendmachung eines höheren Vertragsschadens bleibt unberührt. Dem Kunde bleibt es vorbehalten, einen Schaden in geringerer Höhe nachzuweisen. 
  4. Ändert sich bis zur tatsächlichen Veranstaltung/ Leistungserbringung die gesetzliche Umsatzsteuer
    bzw. der generelle Preis der zu erbringenden Leistung, so werden die Preise entsprechend angepasst.

IV. Kündigung des Vertrages

  1. Die Kündigung des Vertrages bedarf der Schriftform.
  2. Der Gastgeber ist zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn ein sachlicher Grund dafür vorliegt. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn:
    • der Kunde den vereinbarten Abschlag/Vorauszahlung nach Vertragsunterschrift nicht oder nicht rechtzeitig an den Gastgeber zahlt, oder
    • vom Kunde nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen (z.B. Höhere Gewalt), oder
    • der Kunde gegen die Hausordnung verstößt, oder
    • der Gastgeber begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Gastgebers in der Öffentlichkeit gefährden kann, oder
    • über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt ist.

IV. Haftung/Verjährung

  1. Der Gastgeber haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Gastgeber die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer
    vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Gastgebers beruhen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Gastgebers auftreten, wird der Gastgeber bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, den Gastgeber rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
  2. Der Gastgeber haftet dem Kunden gegenüber für abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände nur dann, wenn der Verlust bzw. Schaden nachweislich durch eine dem Kunde zuzurechnende vorsätzliche oder grob fahrlässig begangene Pflichtverletzung verursacht worden ist. Beweispflichtig ist der Kunde.
  3. Alle Ansprüche gegen den Gastgeber verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzung gilt nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers beruhen.

V. Sonstige Bestimmungen

    1. Veröffentlichungen jeder Art, in denen auf den Veranstaltungsort „Teichtaverne“
      hingewiesen wird, sind vorher unverzüglich dem Gastgeber zur Genehmigung zu übersenden. Der Gastgeber ist zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen berechtigt.
    2. Veranstaltungsende ist stets 1.00 Uhr. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Gastgeber.
    3. Die Bestimmungen des Landes Sachsen zum Lärmschutz sind vor allem ab 22:00 zwingend einzuhalten.
    4. Die Teichtaverne ist ein Nichtraucherrestaurant.
    5. Der Gastgeber ist berechtigt, den Veranstaltungsraum aufgrund dringender organisatorischer Gründe zu wechseln.
    6. Der Gastgeber ist berechtigt das Speisen- und Getränkeangebot aufgrund saisonaler Engpässe oder Nichtlieferung durch Lieferanten mit gleichwertigen Artikeln zu verändern.
    7. Die Unter- oder Weitervermietung der genutzten Räume und Flächen ist nicht gestattet.
    8. Die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen/Dekorationen sind vorher mit dem Gastgeber abzustimmen. Mitgebrachte Gegenstände/Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen und ist nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf der Gastgeber die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen.
    9. Die Verwendung von eigenen elektrischen Geräten unter Nutzung des Stromnetzes des Gastgebers bedarf der schriftlichen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Gastgebers gehen zu Lasten des Kunden. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf der Gastgeber pauschal erfassen und berechnen.

VI. Schlussbestimmungen

  1. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine deren wirtschaftlichem Zweck entsprechende wirksame Vertragsklausel zu ersetzen.
  2. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Zwickau.

 

Stand April 2023

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